FFP2-Maskenpflicht ab dem 7.November
Aufgrund der rasanten Ausbreitung an Corona Fällen, gilt ab dem 7.11.2021 anstatt der einfachen medizinischen Mund-Nasen-Bedeckung, die FFP2-Maskenpflicht in den Innenräumen der FAU. Dies soll zur Prävention der Infektionsausbreitung beitragen.