Einführung von 2G im Lehrbetrieb der FAU
Aufgrund der immer weiter steigenden Corona Zahlen, wird für die Lehrveranstaltungen an der FAU, neben der FFP- Maskenpflicht zusätzlich noch die 2G-Regel eingeführt. Diese gilt ausschließlich nur für die Hörsäle und Seminarräume.
Die Universitätsbibliothek, CIP-Pools, Lernräume und Selbstlernflächen sind von dieser Regelung befreit.