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Promotion

Die Promotion bezeichnet die Verleihung der Doktorwürde in einem bestimmten Studienfach und ist in Deutschland die Voraussetzung für eine Habilitation. Sie weist die Fähigkeit zum vertieften wissenschaftlichen Arbeiten nach und beruht auf einer selbstständigen wissenschaftlichen Arbeit, der Dissertation, und einer mündlichen Prüfung.

Die Anfertigung der Dissertation wird am Fachbereich Wirtschaftswissenschaften durch eine Professorin oder einen Professor unterstützt.

Bei Fragen rund um das Thema Promotion, wie zum Beispiel zur Anmeldung des Promotionsvorhabens, zum Ablauf des Promotionsverfahrens und zu Qualifikationsvoraussetzungen, können sich die Studierenden an das Promotionsbüro am Fachbereich Wirtschaftswissenschaften wenden.

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